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Digital

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Umfassender Service

Unser umfassender Service und unsere starken Kooperationspartner garantieren qualitativ hochwertige Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Unser Ziel

Unser Ziel ist es, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten und kontinuierlich zu steigern. Mit innovativen Strategien sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie ihren Wert behält und ausbaut. Vertrauen Sie auf unsere umfassende Expertise und langjährige Erfahrung.

Unser Versprechen

Das 48-Stunden-Feedbacksystem für Mieter und Eigentümer ermöglicht schnelle Kommunikation über Anliegen für eine effiziente Verwaltung und verbesserte Wohnqualität.

 

FAQs?

WEG-Verwaltung

WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Der WEG-Verwalter übernimmt die Verantwortung für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus mindestens zwei Einheiten besteht.

Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch Mehrheitsbeschluss in einer Wohnungseigentümerversammlung. Bei einer Erstbestellung übernimmt der Bauträger diese Aufgabe im Rahmen der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung.

Die Teilungserklärung umfasst Bestimmungen, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regeln. Dazu gehören die Beschreibung des Grundstücks und der einzelnen Einheiten, die Angabe der Miteigentumsanteile sowie die Festlegung von Gemeinschafts- und Sondereigentum. Diese Erklärung ist unerlässlich für die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Das Hausgeld ist für die Bewirtschaftung des Objekts notwendig. Es umfasst die Betriebskosten wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst und Grundbesitzabgaben sowie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten wie Verwaltergebühren, Kontoführungsgebühren und die Erhaltungsrücklage.

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es erforderlich, dass die Eigentümer eine Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage ansammeln. Diese Rücklage dient der Finanzierung größerer Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die in einer Eigentümerversammlung von den Eigentümern beschlossen werden. Beim Verkauf einer Wohnung geht der entsprechende Anteil an der Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage auf den Käufer über.

In allen betreuten Gemeinschaften sind Notfalllisten ausgehängt. Diese Listen enthalten die Telefonnummern der wichtigsten Gewerke, wie Installateur, Heizungsfirma, Schlüsseldienst und Elektriker, die im Notfall kontaktiert werden können. Es ist wichtig, die Verwaltung so bald wie möglich über den Vorfall zu informieren.

Seit der Reform des neuen WEG-Gesetzes am 01.12.2020 hat jeder Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Die Umsetzung dieser Maßnahme muss jedoch durch einen vorherigen Beschluss in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung

Der Vermieter einer Immobilie beauftragt eine Mietverwaltung. Zu den Aufgaben einer Mietverwaltung gehören Wohnungsabnahmen, Wohnungsübergaben, Mietzahlungskontrolle, Mahnverfahren, Abrechnung der Betriebskosten, Einhaltung der Hausordnung, Beauftragung von Handwerkern und ähnliche Aufgaben. Zusätzlich kann die Mietverwaltung bei gesonderter Beauftragung auch die Neuvermietung übernehmen.

Die Sondereigentumsverwaltung wird in der Regel auf Wunsch des Vermieters einer jeweiligen Wohnung vom WEG-Verwalter des Objektes übernommen. Der Verwalter kümmert sich um alle Aspekte des Mietverhältnisses, einschließlich kaufmännischer Aufgaben (wie die Erstellung von Abrechnungen und Mietüberwachung), technischer Aufgaben (wie die Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten) und rechtlicher Betreuung (wie Mahnverfahren und Räumungsklagen). Wenn Sie beabsichtigen, die Verwaltungskosten steuerlich geltend zu machen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Für die Untervermietung einer Mietwohnung (ausgenommen Ehegatten, Eltern oder Kinder und Besucher bis höchstens 8 Wochen) ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die Asset-plus Hausverwaltung GmbH übernimmt diese Angelegenheit für die Vermieterinnen und Vermieter.

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt) wird vom Einwohnermeldeamt benötigt, um den Ein- bzw. Auszug in eine Mietwohnung zu bestätigen. Diese Bescheinigung wird vom Vermieter oder der bevollmächtigten Mietverwaltung ausgestellt. Die Asset-plus Hausverwaltung GmbH übernimmt diese Aufgabe für die Vermieterinnen und Vermieter.

 

Das Halten von Kleintieren (wie Hamster, Wellensittiche, Fische etc.) ist gestattet. Hunde, Katzen und größere Tiere dürfen jedoch nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Die Asset-plus Hausverwaltung GmbH übernimmt diese Angelegenheit für die Vermieterinnen und Vermieter.

Um die Bildung von Schimmelpilz in der Wohnung zu vermeiden, sollte der Mieter mindestens zweimal täglich Stoßlüften (mehrere Fenster in der Wohnung komplett öffnen, keine Kippstellung der Fenster). Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Heizkörper nie ganz ausgeschaltet werden. In der kühlen Jahreszeit sollte der Thermostat auf mindestens „2“ oder „3“ eingestellt sein. Das vollständige Herunterdrehen des Heizkörperventils auf „0“ sollte vermieden werden, da das ständige Hochdrehen mehr Energie verbraucht, als wenn die Einstellung auf „2“ oder „3“ bestehen bleibt. Sollte dennoch Schimmelpilzbildung in der Wohnung auftreten, ist umgehend die Mietverwaltung zu benachrichtigen. Die Asset-plus Hausverwaltung GmbH übernimmt diese Angelegenheit für die Vermieterinnen und Vermieter.

Die Betriebskostenabrechnung für ein Abrechnungsjahr muss dem Mieter spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen. Die Asset-plus Hausverwaltung GmbH erstellt diese Betriebskostenabrechnung für die Mieter.